Ich habe bei ebay jemanden gesucht der mir bei meinem Wagen die schweller schweißt. nach zwei wochen hatte sich jemand gefunden .Der typ wirkte sympatisch und ich hatte mit dem auch 2 wochen geschrieben . Als er den Wagen abgeholt hat hatte er auf der autobahn einen gerissenen kühler keilriemen und musste mit dem adac abgeschleppt werden( wurde mir auch so bestätigt).
Am Nächsten tag sagte er mir das der wagen einen defekten zylinderkopf habe durch den defekten kühler und er mir anbietet den wagen zu behalten und für sich aufzubauen in den nächsten monaten ,im gegenzug wollte er meinen zweit wagen lackieren .Ich hab ihm gesagt melde doch erstmal meinen wagen ab und habe ihm DUMMERWEISE meinen brief zugesendet zum abmelden.Das hat er auch gemacht und dreit tage später war er wieder angemeldet auf seinen namen mit frischen tüv,er meinte er hätte einen austauschmotor bekommen und sein vater hätte ihm das geld geliehen.Ich wollte sofort ein Foto vom angeblich neuen motor haben.
Auf dem Foto ist ein ÖL peilstaab mit abgebrochnen deckel genau wie bei meinem alten motor zu erkennen! Er meinte der austauschmotor hätte keinen peilstaab gehabt und er musste meinen nehmen.
Dann zeigt er mir ein foto vom angemeldeten wagen der noch immer ein loch im schweller hatte..Ich hab ihn gefragt wie er tüv bekommen hat? JAA durch kontakte sagte er..
Das alles wurde über Whatsapp beredet und geschrieben!
Was kann ich nun machen? Ist der Wagen verloren oder habe ich da es ja keinen Kauvfertrag gibt eine chance den Wagen wieder zu bekommen ?
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Was kann ich nun machen? Ist der Wagen verloren oder habe ich da es ja keinen Kauvfertrag gibt eine chance den Wagen wieder zu bekommen ?
Danke
Kauf dir ein neues Auto. Wie kann man so blöd sein, den Kfz-Brief zu verschicken ohne Kaufvertrag und ohne Kohle für das Auto bekommen zu haben?
Der Brief gilt als Eigentumsnachweis. Wenn er behauptet, den Wagen von dir gekauft und bar bezahlt zu haben, wie willst du das Gegenteil beweisen? Die Karre gehört dir nicht mehr...
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei h5678 bedankt:
Glaubhaft machen ist oft eine Lösung. Wenn es der Wagen wert ist oder du eine Rechtschutzversicherung hast, dann nutze sie.
Eine Anzeige wegen Unterschlagung und Betrugsverdacht wäre auch noch denkbar, jedenfalls dann wenn du denkst die WhatsApp Nachrichten wären Beweis genug.
...ich kenn das auch so, wer den brief hat, ist der besitzer!
was ich aber nicht verstehe, warum holt man sich nicht schnellsten eine rechtsberatung und leitet schritte ein...jeder tag an den man nichts unternimmt, gilt für mich als zustimmung!
nicht warten, handeln und versuchen zu retten, was zu retten ist!
lg
Beasty
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Fahr hin er soll dir sofort den Wagen rausrücken. Ansonsten ab zur Polizei und Strafanzeige wegen Unterschlagung.
Der Chatverlauf bei Whatsapp sollte ausreichen im Zweifel vor Gericht. Auf gar keinen Fall irgendwie löschen. Sicher ihn auch irgendwie. (BIldschirmfotos und dann ausdrucken)
Ansonsten ist zu der Sache natürlich zu sagen, dass diese Dummheit schon wehtut.
eigentlich isses ganz simpel:
kein eigentumsübertragungsnachweis, kein neuer besitzer.
ergo kannst das fahrzeug jederzeit zurückholen bzw. der typ muss es rausrücken.....sogar wenn er es umgemeldet hat
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
Vor allen Dingen sollte der TE ganz fix aus den Puschen kommmen, sonst hat der neue Besitzer (nicht Eigentümer!) seinen Wagen bald weiterverkauft und er ist nicht nur sein Auto endgültig los (wegen gutgläubigen Erwerbs des Dritten), sondern bleibt auch noch auf einem - je nach finanziellem Stand seines Gegenübers - kleinen Berg Kosten sitzen.
Besitzer ist der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Also i.d.R. der, der das Fahrzeug fährt.
Eigentümer der, der den Fahrzeugbrief hat. Nur mal so am Rande.
Seit wann brauche ich beim Abmelden den Brief? Der ist nur bei Ummeldung oder einer endgültigen Stilllegung notwendig.
Bei unserer Kfz-Zulassungsstelle reicht es wenn man den Fz-Schein und die Kennzeichen zur Abmeldung dabei hat.
Alles in allem sehe ich für den TE schwarz. Anzeigen ist natürlich eine Option.
Sollte der TE einen Fahrzeug-, Fahrer- oder Verkehrsrechtschutz haben, wären Streitigkeiten bez. An- und Verkauf eines Fz mitversichert.
Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?
Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.
Eigentümer der, der den Fahrzeugbrief hat. Nur mal so am Rande.
Soso. Nur damit wir das richtig verstehen: Als Eigentümer wird also derjenige ausgewiesen, der das Dokument besitzt, auf dem steht, dass der Besitzer des Dokuments nicht als Eigentümer ausgewiesen wird. Ja, das ergibt in höchstem Maße Sinn. Und wenn dieses Dokument verloren geht, wird das Fahrzeug zum Gemeingut, da es mangels Brief keinen Eigentümer mehr hat. Kann dann jeder mitnehmen. Manche Leute....
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Katzenfisch bedankt:
er mir anbietet den wagen zu behalten und für sich aufzubauen in den nächsten monaten ,im gegenzug wollte er meinen zweit wagen lackieren .Ich hab ihm gesagt melde doch erstmal meinen wagen ab und habe ihm DUMMERWEISE meinen brief zugesendet zum abmelden.
Danke
Entschuldige mal, das ist doch eindeutig ein mündlicher Kaufvertrag.
Er erhält den Wagen und lackiert dafür deinen Zweiten.
Der 1.Teil ist erledigt, jetzt muß er nur noch die Farbe über den Anderen schütten. Erst wenn er das nicht macht, hat er den Vertrag nicht eingehalten.
Entschuldige mal, das ist doch eindeutig ein mündlicher Kaufvertrag.
Er erhält den Wagen und lackiert dafür deinen Zweiten.
Der 1.Teil ist erledigt, jetzt muß er nur noch die Farbe über den Anderen schütten. Erst wenn er das nicht macht, hat er den Vertrag nicht eingehalten.
den anderen wagen hat er noch nichtmal gesehen und ich gebe ihm auch den wagen nicht! Zumal er mir via WhatsApp auch noch angeboten hat den wagen absichtlich zu crashen!
@CrTheKing:
Was ist der Zweitwagen denn für einer (Typ, Bj., km, TÜV usw.).
Ich biete Dir nämlich an, diesen Wagen auch zu behalten. Zur Not schreib ich auch 2 Wochen mit Dir über WhatsApp, weil ich so ein sympatischer Typ bin....
Zum Abmelden brauchst du nicht den FZ-Brief, sondern NUR den FZ-Schein!
Dieser wird dann abgestempelt und für ungültig erklärt.
Der Brief bleibt unberührt.
Eine Vollmacht ist nicht notwenig.
Vielleicht war das dein Wagen? Er wurde erst vor einer Woche im Internet gekauft:
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unfassbar obwohl die Polizei eingeschaltet ist inzwischen,ist der wagen seit gestern einfach bei Ebay kleinanzeigen im netz drin..Die Polizei meint mehr als eine Anzeige geht nicht
Hast du inzwischen nen Anwalt eingeschaltet? Wenn nein, warum nicht? Der wüsste was zu tun ist um die Sache ins Rollen zu bringen z.B. Ein kurzfristig eingeleitetes Verkaufverbot für den jetzigen Besitzer weil die Eigentumsrechte noch nicht geklärt sind. Du als Laie in Rechtsfragen bist doch überfordert mit sowas, hol dir professionelle Hilfe für die alte Karre hast du doch auch gemacht.
Jetzt komm in Schweiß alter sonst ist die Sache schon verloren.
Das ist doch eh alles nur Fake, so doof ist doch keiner.
...das glaub ich langsam auch!
ich hätte ja sofort "mein" auto bei ebay kleinanzeigen "gekauft", damit die anzeige verschwindet, alles andere hätt mein anwalt geregelt....wenn es dann noch etwas zu regeln gibt...
LG
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unfassbar obwohl die Polizei eingeschaltet ist inzwischen,ist der wagen seit gestern einfach bei Ebay kleinanzeigen im netz drin..Die Polizei meint mehr als eine Anzeige geht nicht