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Geld im Münzeinzahlungsautomaten gefunden

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Ungelesen 29.04.12, 12:59   #1
cocnutk
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Standard Geld im Münzeinzahlungsautomaten gefunden

Heute morgen gegen 1 Uhr bin ich noch völlig verstahlt in eine Bank gegangen, um mein restliches Kleingeld einzuzahlen.

Am Schalter angekommen habe ich bemerkt, dass der Schacht zum Geld EINwerfen schon gut mit Münzen voll war, und habens erstmal raus, damit ich meine Kohle einzahlen kann.

Den Rest haben wir (zu 2.) dann 50:50 auf unsere Konten eingezahlt, insgesamt ca. 30€, weil wir erstens kein Bock hatten die ganzen Münzen mit uns rumzuschleppen, und andererseits lieber morgen überlegen wollten was wir mit dem Geld anstellen.

Jetzt stellt sich mir die Frage : Wo geb ich denn das Geld ab? Bei der Bank oder den Behörden (Fundbüro)?
Lohnt sich das überhaupt bei so einem kleinen Betrag?
Und wie seht ihr es, dass ich das Geld erst auf mein Konto eingezahlt habe? Sieht ja irgendwie verdächtig aus, oder?
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Ungelesen 29.04.12, 13:11   #2
LoGiTEcH1337
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Zitat:
Zitat von cocnutk Beitrag anzeigen
Und wie seht ihr es, dass ich das Geld erst auf mein Konto eingezahlt habe? Sieht ja irgendwie verdächtig aus, oder?
Soll ich jetzt den Prediger spielen dass es unrecht war und es jetzt wer vermissen wird? Es ist egal was ich von der Situation halte es ist dein Leben und du musst es entscheiden^^
Um 1 Uhr in der Nacht hätt ichs wohl auch aufs Konto eingezahlt (einfach nur weil ich keinen Bock habe mit 30 euro in Kleingeld rumzulatschen)

Zitat:
Wo geb ich denn das Geld ab? Bei der Bank oder den Behörden (Fundbüro)?
Würde sagen Bank.. Die haben da Zugriff drauf wer was einzahlt und wer vor dir an dem Automaten war, aber ich gebe da kein Gewähr drauf dass es stimmt.
Zitat:
Lohnt sich das überhaupt bei so einem kleinen Betrag?
Für den einen sind 2 Euro viel, für den anderen 2000 Euro ein Kleinkram, wer weiss wer es war. Ein Anwalt oder ein Flaschensammler? Gibs einfach ab, ich höre das schon aus deinem Post raus dass du gewissensbisse hast^^

Lg
__________________
"If you don't have dreams, how can they come true?"
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Ungelesen 29.04.12, 13:52   #3
cocnutk
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Werde das Geld morgen einfach abheben und beim Fundbüro abgeben. Bei meinem Freund weiß ich es nicht, aber sein Betrag war geringer als 10 Euro, und damit nach §965 BGB eigentlich auch nicht anzeigepflichtig.
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Ungelesen 29.04.12, 14:51   #4
Plastikwindel
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Wieso war seiner geringer als 10€ und deiner dann ungefähr 20€? Wenn ihr es 50:50 aufgeteilt habt?
__________________
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" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "

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Ungelesen 29.04.12, 16:08   #5
cocnutk
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Nein, weil man bei 500+ Münzen schwer abschätzen kann wer jetzt wie viele 1er,2er,50er etc. hat.
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Ungelesen 29.04.12, 16:12   #6
ckjthedogmaster
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Zitat:
Zitat von Plastikwindel Beitrag anzeigen
Wieso war seiner geringer als 10€ und deiner dann ungefähr 20€? Wenn ihr es 50:50 aufgeteilt habt?
Weil mindestens einer nicht rechnen konnte.

Mfg
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Ungelesen 29.04.12, 18:41   #7
DoC.HousE
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Behalten.

Pech für den Vorbesitzer.Glück für dich.

Wer den Cent nicht ehrt, ist den Euro nicht wert.
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Ungelesen 29.04.12, 19:04   #8
hirsebrey
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Offiziell ist das Unterschlagung was ihr gemacht habt.
Nach [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist der beschriebene Fund auf alle Fälle anzeigepflichtig.

Das Vernüntigste wäre den Shit bei der Bank abzugeben. Die haben da Kameras, und wenn ihr danach eure Karten reingeschoben habt haben die noch dazu eure genauen Daten.
__________________
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Ungelesen 29.04.12, 19:15   #9
Averlance
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Zitat:
Zitat von cocnutk Beitrag anzeigen
Werde das Geld morgen einfach abheben und beim Fundbüro abgeben. Bei meinem Freund weiß ich es nicht, aber sein Betrag war geringer als 10 Euro, und damit nach §965 BGB eigentlich auch nicht anzeigepflichtig.
Also der Satz ist etwas arg verwirrend. Ich kenne die Paragraphen nicht und habe keine Lust sie zu Googlen. Deshalb meine Frage: Man kann gefundenes Geld auf einzelne Leute aufteilen und wenns dann unter 10 Euro/Person fällt darf man es generell behalten? Also würde ich mich nicht strafbar machen wenn ich ne Millionen finde und einfach 100.000 Leute benennen kann die dabei waren als ich es gefunden habe und die mir alle die Kohle geschenkt haben? (übertriebenes Beispiel, aber einfach um zu verdeutlichen, dass ich es mir einfach nicht vorstellen kann das man das so einfach regelt)

Ich hab mal als kleines Kind vorm Schwimmbad ein 20DM Schein gefunden. Am Schalter saß grad der Sohn des Bademeisters, mit dem ich eigentlich auch recht gut befreundet war (obwohl er schon ein paar Jahre älter als ich war). Da ich von meiner Mutter (zumindest manchmal) leider eine ehrliche Art geerbt habe, habe ich es am Schalter abgegeben. Er sagte mir dann, wenns in 4 Wochen keiner abholt bekomm ich es wieder. Nach 2 Wochen gab er mir 2 DM und meinte, dass es einer abgeholt hat und ich die üblichen 10% Finderlohn bekomme. So 20 Jahre später denke ich darüber: "Klar, der Besitzer hat sich gemeldet... klar!"

Mittlerweile würde ich, wenn ich Geld finde es von der Höhe Abhängig machen. Übersteigt es 10% von dem Geld das ich monatlich zur Verfügung habe gebe ich es ab. Um nun aber auf den Punkt zu kommen und dir einen Rat zu geben: Wenn es für dich selber "viel" Geld ist, gebe es ab. Ansonsten behalte es. Jetzt fragst du dich vielleicht was ich mit "viel" meine.

Ganz einfach: Wenn du es selber verkraften könntest solch ein Betrag zu verlieren kann man es meiner Meinung nach auch mit ruhigen Gewissen behalten.
Averlance ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.04.12, 19:50   #10
cocnutk
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Ein 20DM Schein ist ein Objekt, aber sagen wir mal 1000 Münzen sind eben 1000 Objekte. Wenn nun jeder so viele nimmt dass es weniger als 10 euro sind, dann ist es nicht anzeigepflichtig. Es ist ja nicht so, als wäre das Geld als ein einziger Haufen definiert. In deinem Beispiel würde ich meinen, wenn die Million in 5-Euro Scheinen daliegen würde, und nicht in einem Koffer oder Paket zusammengepackt wäre, dann könnten 200.000 Leute sich jeweils 5 Euro nicht-anzeigepflichtig nehmen.

Wie und ob man das Geld verwenden darf, oder ob man es eben privat 6 Monate aufbewahren muss,bi,s es in das eigene Eigentum übergeht weiß ich nicht.
Ist aber auch egal. Offiziell haben wir das Geld gefunden, bemerkt, dass es (Bank ist direkt vor einer Disko) zu 100% im Laufe des Abends geklaut werden würde, bei uns in "Verwahrung" genommen, und haben vor es unverzüglich am Montag abzugeben.

Nach kleiner Recherche gibt es anscheinend ein BGH Urteil zu der Finderfrage (der Finder ist nicht nur berechtigt das Geld an sich zu nehmen, sondern sogar verpflichtet es zu verwahren nach §966 BGB).
Und zwar ist derjenige der Finder, der das herrenlose Objekt in seinen Besitz nimmt, nachdem es der Eigentümer verloren hat.
In Filialen (Supermarkt in dem Fall), hat der BGH entschieden, nimmt die Filiale allein durch die Anwesenheit des Objekts innerhalb der Filiale, es in Besitz.

Streng genommen verliert eine Person ein paar Hundert Münzen im Automat, die Bank nimmt es in Besitz und hat nun die Obligation es unverzüglich (sprich Montags) an ein Fundbüro zu melden.

Dass es am Montag aber nicht mehr dagewesen wäre, weiß aber auch jeder. Die Bank wusste nämlich nicht einmal von ihrem Besitz, und hatte daher auch keinen Besitzwillen. Daher finde ich es zweifelhaft, ob die Bank, die niemals unmittelbare Gewalt über die Sache hatte, auch wirklich in Besitz dieser war.

Entweder haben wir das Geld also von der Bank unterschlagen, oder aber eventuell unsere Verwahrungspflicht verletzt.

Ich denke aber, die Bank ist sogar froh, wenn wir Montags vorbeischauen, den Sachverhalt schildern, und das Geld abgeben. Denn so können sie über die Videobänder den Besitzer ausfindig machen, und außerdem haben wir es vor praktisch sicherem Diebstahl bewahrt.

Weiter zweifelhaft ist der fehlende Vorsatz der Unterschlagung und (so denke ich zumindest) dass es nicht dem Willen des Eigentümers zuwider lief, sein Geld vor einer Horde Besoffener zu retten.
Ein Vorsatz ist ja das Wissen um die Rechtswidrigkeit und das Wollen der Verwirklichung des Tatbestands. Wir sind einfach davon ausgegangen, dass wir das Geld an uns nehmen müssen (habe vorher schon einmal von der Verwahrungspflicht gehört), und es dann der berechtigten Person (Bank,Polizei,Fundbüro,Eigentümer) unverzüglich (frühestens Montags) überreichen. Und da wir das ganze Geld nicht mit uns herumschleppen konnten, haben wir es einfach bei uns eingezahlt.
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Ungelesen 30.04.12, 00:19   #11
MyPulli
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Münzen werden meistens von Gewerbetreibenden eingezahlt. Nun wer es nicht kennt, ein Geschäft macht am Ende eines Tages eine Endabrechnung und vermerkt den Betrag. Später wird dieser Betrag eingezahlt. Stimmt der verbuchte Betrag nicht mit der Zählung überein, so befragt mnan die Bank. Diese schauen in ihre Unterlagungen und in ihre Überwachungsvideos.

Das was ihr gemacht habt nennt sich Fundunterschlagung und ist strafbar. Ich würde es der Bank melden.
__________________
Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt

Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
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Ungelesen 30.04.12, 00:39   #12
cocnutk
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Von Unterschlagung kann keine Rede sein, da wir erst am Montag die Möglichkeit haben, die Sache anzuzeigen.
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Ungelesen 30.04.12, 08:53   #13
Jackieiii
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Alternativ hätte man es auch bei der Polizei melden können. Die machen Sonntags auch bei schönem Wetter auf...

Melden sollte man es jedenfalls, auf dem Überwachungsvideo dürfte alles zu sehen sein.
Jackieiii ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.04.12, 14:01   #14
cocnutk
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Rein juristisch hätten wir das Geld überhaupt nicht nehmen dürfen, und auch nicht Polizei oder Fundbüro melden dürfen, da es, wie oben beschrieben, im Besitz der Bank war, und diese die Anzeige hätte machen müssen.
Dass das Geld von Samstag abends bis Montag morgen nicht da liegen geblieben wäre, sollte jedem klar sein, so wäre die Bank höchstens ihrer Verwahrungspflicht nicht nachgekommen.

In der echten Welt lief es so :

Sind hingegagen, haben den Fall geschildert. Der Eigentümer war auch schon da, und seine Karte wurde eingezogen. Der Schacht ging also nicht mehr auf, und das Geld war immer noch im Schacht, für den nächsten Kunden schön hingerichtet. :/
Haben wie gehabt das Geld abgegeben und ein Geschenk der Sparkasse sowie eine Quittung bekommen.
Jedoch meinte der Eigentümer es wären so ca. 40 euro gewesen, wo es doch nur 30 waren. Entweder hat vor uns schon jemand das Geld entdeckt und teilweise entwendet, oder aber er kann nicht zählen.
Mal schauen, ob er dankbar ist, sein Geld zu haben, oder aber noch die Dreistigkeit besitzt, von uns die 10 euro zu fordern. Er hat schon mehr bekommen als ihm eigentlich gehört, da er den Betrag, den ich eingezahlt hatte, von dem ich aber nicht den genauen Wert weiß, einfach mit abgeliefert habe.
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