also ich geb dir mal einen tipp
SGB III § 121 Zumutbare Beschäftigungen
Zitat:
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
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ich weiss nun nicht wieviele monate du nun schon arbeitslos bist oder was du an alg 1- netto raus hast aber ich denke es wird dir helfen, zumindest wenn es um schlechtbezahlte zeitarbeit geht
ich hab den § einmal vorgelegt seitdem bekomm ich keine vermittlungsvorschläge mehr
hängt halt davon ab was du vorher verdient hast bzw was du an alg bekommst
übrigens, ein super forum für sowas : [
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