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[Brisant] Mietmarkt in München:60 Quadratmeter, 1000 Euro kalt - nicht für Schwangere

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Ungelesen 03.02.24, 07:54   #1
ziesell
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Standard Mietmarkt in München:60 Quadratmeter, 1000 Euro kalt - nicht für Schwangere

Zitat:
Mietmarkt in München:60 Quadratmeter, 1000 Euro kalt - nicht für Schwangere

Die Wohnungsnot in München ist groß. Das ermutigt Vermieter offenbar, in das Privatleben der Bewerberinnen einzudringen. Kann man dagegen vorgehen?



Wer sich eine Weile auf dem Münchner Mietmarkt umgeschaut hat, den schockt fast nichts mehr. Ein 15-Quadratmeter-Zimmer in einer Innenstadt-WG, zwar "voll möbliert, modern und stylisch", aber für 995 Euro? War vorige Woche kurz inseriert auf einer der vielen Internet-Plattformen für Wohnungs-, WG- und Zimmersuchende, ist aber "momentan vermietet", wie zu erfahren ist, wenn man in diesen Tagen noch einmal nachschaut. Das 66 Euro pro Quadratmeter teure Zimmer war offensichtlich genauso gefragt wie der ein Quadratmeter große Karton, den eine Studenten-WG vor ein paar Jahren spaßeshalber für 65 Euro im Monat angeboten hatte.

Die Auswüchse des Münchner Wohnungswahnsinns zeigen sich freilich nicht nur an den aufgerufenen Preisen, sondern auch an geäußerten Extrawünschen. Dass Mieterinnen außer monatlichen Zahlungen noch regelmäßige sexuelle Gefälligkeiten leisten sollen, gehört zu den bekannten Unsitten.

Neu ist indes eine Forderung, mit der kürzlich eine junge Frau konfrontiert wurde, als sie auf der Webseite [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ein Inserat für eine Zweizimmerwohnung in Schwabing entdeckte, 60 Quadratmeter für etwas mehr als 1000 Euro. Sie bekundete ihr Interesse über den internen Nachrichtendienst der Plattform und erhielt umgehend eine E-Mail mit einem angehängten Bewerbungsformular. Darin hieß es: "Besichtigungstermine werden sofort nach Eingang dieses ausgefüllten Bogens und ggf. Eingang des Nachweises vereinbart."

Was nachgewiesen werden sollte: "Dass zunächst keine Kinder unter 3 Jahren miteinziehen und aktuell keine Schwangerschaft besteht." Die Bescheinigung, nicht schwanger zu sein, sei auch "online über eine beauftragte Ärztin kostenfrei möglich".

Die junge Frau war perplex. "Ich fand das absurd, dass für eine Wohnungsbesichtigung so etwas abgefragt wird", erzählt sie am Telefon. "Das hat mich davon abgehalten, mich zu bewerben. Aber die Wohnungsnot scheint so groß zu sein, dass man damit durchkommt." Offensichtlich. Zweieinhalb Stunden nach der ersten Mail bekam sie eine weitere, erneut gezeichnet mit einem Frauen-Namen: "Da wir noch keine Antwort von Ihnen erhalten haben oder Sie noch nicht für den Nachweis angemeldet sind, erhalten Sie hiermit eine Absage für die Wohnung."

Dass eine Frau belegen soll, nicht schwanger zu sein, nur damit sie überhaupt zu einem Besichtigungstermin eingeladen wird - "so etwas habe ich noch nie gehört", sagt Anja Franz, die Sprecherin des Mietervereins München, "das ist krass, wirklich unglaublich". Rudolf Stürzer, der Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins München, staunt ebenfalls: "Das habe ich in meiner 35-jährigen Tätigkeit noch nicht erlebt. Vom Moralischen und Menschlichen her ist das eine katastrophale Forderung." Auch im Berufsverband der Frauenärzte (BVF) "sind keine Schilderungen bekannt, dass frauenärztliche Praxen Atteste für Wohnungssuchende ausstellen, um ein Nichtvorliegen einer Schwangerschaft zu bestätigen", teilt dessen Präsident Klaus Doubek mit.

Wollte man gegen eine solche Forderung vorgehen, sind die Erfolgsaussichten gering. Für den Mieterverein sieht Anja Franz jedenfalls keinen Ansatzpunkt: "Wir steigen in der Regel ja erst ein, wenn der Vertrag geschlossen ist und es dann Ärger mit dem Vermieter gibt. In diesem Fall soll der konkrete Mieter aber erst ausgewählt werden."

Wer nicht antwortet, fliegt halt raus aus der Bewerberliste

Grundsätzlich ist es Vermietern gestattet, gewisse Auskünfte von Bewerbern einzuholen, zum Beispiel, wer alles in die Wohnung einziehen soll. Die Frage nach einer Schwangerschaft, die jungen Frauen bei Besichtigungsterminen häufig gestellt wird, ist indes unzulässig und muss nicht beantwortet werden. In solchen Fällen besteht sogar ein sogenanntes "Recht auf Lüge". Wer jedoch auf gewisse Fragen nicht eingeht, fliegt erfahrungsgemäß sofort aus dem Bewerbungsverfahren, weiß Anja Franz: "Wenn jemand nicht antworten will, nehme ich als Vermieter halt den nächsten auf der Liste."

Auch mit einer Klage wegen Diskriminierung kommt man in diesem Fall wohl nicht ans Ziel, sprich: zu einer Wohnung. Fachleute für Gleichstellungsfragen finden es zwar grundsätzlich in Ordnung, den Begriff "Diskriminierung" in diesem Kontext zu verwenden, halten aber die Formulierung "Benachteiligung" für besser. Und selbst sie räumen ein, dass im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) eine Benachteiligung von Schwangeren wie im geschilderten Fall prinzipiell zulässig sei.

Die Anbieterin der Schwabinger Zweizimmerwohnung hatte in ihrem Schreiben nämlich explizit darauf verwiesen, dass sie weniger als 50 Wohnungen vermiete - damit greift das AGG nur bedingt, wie der Anwalt Stürzer erklärt. Kleine Privatvermieter müssen nur die Diskriminierungsmerkmale "Rasse" und "ethnische Herkunft" beachten, das Geschlecht dagegen spielt keine Rolle. Stürzers Zusammenfassung: "Das ist eher ein moralisches Problem als ein rechtliches."

Er erkennt jedenfalls ein gesamtgesellschaftliches Problem: "Wir beobachten aus unseren Beratungen auf beiden Seiten, bei Eigentümern und bei Mietern, eine zunehmende Intoleranz. Wenn ein Hund bellt oder ein Kind schreit, gibt es gleich Ärger." Und den, so Stürzer, wollten sich viele Immobilienbesitzer ersparen, indem sie bei der nächsten Vermietung bestimmte Gruppen eben ausschließen.

Nach drei Stunden wurde die Anzeige wieder gelöscht

Bei der Anbieterin der Schwabinger Wohnung kann man sich nicht nach ihren Motiven erkundigen. Eine Anfrage der SZ an die in ihren Schreiben an die Interessentin angegebene E-Mail-Adresse kam postwendend als unzustellbar zurück; eine Namenssuche im Internet ergab keinen Treffer.

Ein Sprecher des Seitenbetreibers von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] bestätigt immerhin die Echtheit der Annonce mit der angegebenen Anzeigennummer: "Was wir unserer Datenbank entnehmen können, wurde die Anzeige am 19.01.2024 um 16:09 Uhr inseriert und um 19:20 Uhr gelöscht. Der zugrundeliegende Account wurde am selben Tag registriert und auch wieder gelöscht." Aus Gründen des Datenschutzes dürften keine Kopien von gelöschten Elementen gespeichert werden, zum Inhalt des Inserats könne er daher nichts sagen.

Dass für Wohnungsinserate kurzzeitig E-Mail-Accounts angelegt und wieder gelöscht werden, ist nicht unüblich. So vermeiden es Vermieter, dass wochen- und monatelang Anfragen in ihrem privaten Postfach landen. Die meisten Angebote sind ja innerhalb von Stunden wieder weg vom Markt, egal, wie skurril sie sind.
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Luke_Sky123 (03.02.24)
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