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myGully |
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04.04.12, 19:03
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#1
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 100
Bedankt: 66
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Weggezogen und Katzen nicht mitgenommen
Hallo zusammen,
seit 1. April sind unsere Nachbarn ausgezogen. Ihr 3 Katzen haben sie allerdings nicht mitgenommen.
Als wir Kontakt mit ihnen aufnahmen und sie darauf hingewiesen haben, dass ihre Katzen noch da sind, meinten sie darauf: "Wir brauchen sie nicht!"
Ich finde es einfach unverschämt von ihnen die Katzen einfach da zu lassen und weiß der Teufel, was mit denen nun passiert! Die tun mir sooo Leid die kleinen
Nun meine Frage:
Kann man sie deswegen anzeigen? Wenn ja, wegen was und was könnte auf sie zukommen?
Ich danke schon mal für jede Antwort
MfG
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04.04.12, 19:07
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.524
Bedankt: 55.352
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Zitat:
Katzen aussetzen ist strafbar
Während sich zahlreiche Katzenhalter darum bemühen, dass ihre Katzen während des Urlaubs gut betreut werden oder den Tieren zuliebe gar gänzlich auf den Urlaub verzichten, gibt es leider auch solche, die sich ihrer Katze einfach entledigen oder, wie ich in letzter Zeit häufiger höre, diese einfach zu Hause lassen und hoffen, dass das bereitgestellte Futter für die drei Wochen Urlaub ausreicht…
Ein solches Verhalten ist nicht nur verwerflich, sondern es ist nach §3 Tierschutzgesetz auch strafbar.
Dort heißt es:
Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Wie Rechtsanwältin Fries im aktuellen “Tiernotruf” von TASSO schreibt, fällt darunter nicht nur das “richtige” Aussetzen z. B. vor dem Tierheim, sondern auch der Fall, wenn man die Katze oder ein anderes Haustier bewusst entlaufen lässt, auch wenn es vermutlich schwierig ist, das im Einzelfall zweifelsfrei nachzuweisen.
Im §3 TierSchG ist auch von Zurücklassen die Rede. Darunter fällt der genannte Fall, wenn man die Katzen einfach einmal für die Zeit des Urlaubs sich selbst überlässt oder einfach umzieht und (rein zufällig) die Katze vergisst.
Wer nun denkt, so hoch kann das gar nicht bestraft werden, es geht ja nur um ein Tier, der irrt. Laut § 18 TierSchG gilt die Zuwiderhandlung gegen §3 als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.
Aus diesem Grund ein Appell an die verantwortungsbewussten Katzenhalter und Tierfreunde: Wenn ihr von solchen Leuten hört, Christina hat zum Beispiel Anfang April von einem ähnlichen Fall berichtet, dann erstattet Anzeige und verzichtet nicht darauf, aus der Annahme heraus, die Justiz würde die Verantwortlichen ohnehin nicht ausreichend bestrafen. Katzen aussetzen oder zurücklassen ist kein Kavaliersdelikt.
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Übrigens der erste Treffer bei Google.
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04.04.12, 19:09
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 100
Bedankt: 66
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Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
@ Prince Porn: sry, ich habe danach gegoogelt, wusste allerdings nicht recht was ich eingeben soll und hab deshalb nix wirklich hilfreiches gefunden
Kann geclosed werden
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04.04.12, 19:16
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.524
Bedankt: 55.352
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Vielleicht damit: "Tiere aussetzen strafbar"?
Ich frage mich, warum ich immer weiß, wonach ich googeln muss.
Nun ja sei es drum.
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