Zunehmend haben viele mindestens einmal in ihrem Leben mit dem Arbeitsamt zu tun.
Für die meisten ist dies eine leidvolle Erfahrung.
Da im Internet meistens nur spezielle Fälle aufgegriffen werden, hier ein paar allgemeine Tipps!
Ich fand es sehr schwer z.B. überhaupt erstmal die Hirarchie der Ämter zu durchschauen!
Die Arge ist eine untergeordnete Dienststelle des Arbeitsamtes.
Und Das Arbeitsamt und sein Vorstand ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt.
Erste Instanz für Soziales und Weiterbildung (also Arbeitslosengeld und Förderungen) ist IMMER das Arbeitsamt,
auch wenn die Dir versuchen klar zu machen dass sie nicht zuständig seien!!! -Sie sind in der Beratungspflicht (-inhaltlich korrekten! Diese ist meist nicht gegeben.)!
Was ihr Euch auf jeden Fall VOR dem ersten Besuch beim Arbeitsamt aufmerksam durchlesen solltet:
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und
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Ist nicht soviel und man hat eigentlich relativ schnell gefunden was für einen persönlich zutrifft.
Meine Erfahrung mit der "Agentur für Arbeit" ist insbesondere, dass sich so ziemlich keiner der Mitarbeiter nur ansatzweise das SGB überhaupt angeschaut hat!
Die leben nur nach ihren Broschüren, die den Weg der geringsten Belastung des Amtes und Wahrung der Statistiken gewährleisten.
Wenn die Euch ihre "Werbesprüche" runterbeten und Euch nach dem Schema "F" bearbeiten ist Euch nicht geholfen!
Vorbereiten! Alles dokumentieren und quittieren, auch Telefonate!
Das Arbeitsamt und seine Dienststellen ist NICHT Euer Freund!
Bleibt dennoch immer höflich, sachlich und bestimmt!
Wenn ihr wisst das ihr im Recht seid, und/oder das Gefühl habt dass etwas verdammt falsch läuft, weil es Euch eigentlich immer schlechter statt besser durch die Agentur geht, dann begeht folgende Schritte:
1. SGB durchlesen! Wichtig! ist nicht so viel und kompliziert zu lesen wie andere Gesetzestexte! (i.d.R. sind am wichtigsten SGB I-III)
2. schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde an die "direkten" Vorgesetzten Eurer Sachbearbeiter. Die befinden sich i.d.R. in den Hauptsitzen der Verwaltungsgebiete Eures Kreises. Dies ist eine "milde Beschwerde" und kommt einer Drohung gleich. Die untergeordneten Sitze der Agenturen sind durch die Bezeichnung "Geschäftstelle" gekennzeichnet! Hier ein wenig Suchen um herauszufinden welcher Sitz ggf. die übergeordnete Dienstelle Deiner Agentur ist: [
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3.
schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde mit allen dokumentierten Korrespondenzen an den Haupsitz der Agentur für Arbeit in Nürnberg (am besten per Einschreiben mit Rückschein!): Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Telefon: 0911/179-0
Telefax: 0911/179-2123
E-Mail: [
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4. Anwalt einschalten (Kosten können evtl. zurückerstattet werden! Erstberatung ist meistens kostenlos! Die werden dann schon sagen woher Geld dafür!)
5. Presse einschalten
6. Petitionen
Vielleicht kontaktiert Ihr mal das Bundesministerium für Arbeit und Soziales direkt, aber diese verweisen meist auf die Hauptstelle des Arbeitsamtes in Nürnberg!
Lasst Euch nicht "Gehirnwaschen" ! Das können die gut! Solange ihr keine Schmarotzer seid, sagt Euch schon Euer klarer Menschenverstand wenn etwas nicht stimmen kann!
Prinzipiell habt Ihr ein
RECHT auf Förderung Eurer
indiviuellen Weiterbildung (auch "Nichtmaßnahmen" des Arbeitsamtes, z.B. Fernstudiengänge),
mindestens durch ein günstiges Darlehen [
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Der Erhalt Eures Lebensunterhalts muss neben dem Darlehen (wenn nicht durch Unterhaltskosten des Bafög) durch das "Arbeitslosengeld" gewährleistet sein! Dabei spielt es keine Rolle ob Ihr Halb- oder Vollzeit Weiterbildungen macht!!!! Wichtig ist einfach nur, dass ihr offensichtlich daran arbeitet entweder wieder ins Berufsleben durch eine bessere Ausbildung zu finden oder Euren "Marktwert" zu steigern!
EDIT: Es gibt durchaus eine Kombination von BAFÖG "Maßnahmenbeitrag" und Agentur "Arbeitslosengeld". Diese Verbindung stellt bloß niemand beratend her, da jede Behörde sich als eigenständig sieht und nicht als Teil des ganzen Sozialsystems.
Natürlich kann niemand mit nem Spanisch- oder Yogakurs aufwarten, das sagt einem ja wohl schon der Menschenverstand. Dass für die Weiterbildungen Nutzen- und Leistungsnachweise erbracht werden müssen ist natürlich klar!
Wenn Euch das Arbeitsamt /Euer Berater damit kommt dass ER nach seinem Ermessen Deine Ansprüche Und Wege zu entscheiden hätte, dann beruft Euch auf:
Zitat:
SGB I § 39 Ermessensleistungen
(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch.
(2) Für Ermessensleistungen gelten die Vorschriften über Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht, entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Gesetzbuchs nichts Abweichendes ergibt.
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Zitat:
SGB I § 2 Soziale Rechte
(1) Der Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben dienen die nachfolgenden sozialen Rechte. Aus ihnen können Ansprüche nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im einzelnen bestimmt sind.
(2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden.
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Soll heißen:
Bei den Ermessensgrundsätzen geht es lediglich um das Festellen von Sachverhalten, das Klären und Einhalten von (gesetzlichen) Vorraussetzungen für den Dir daraus resultierenden (gesetzlichen) Ansprüchen. Es gibt für die Berater der Agenturen Richtlinien!(Wenn A dann B, sonst C usw.)