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Ungelesen 06.03.24, 03:33   #22
Spammerman
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Ich würde einen Brief schreiben (Einwurfeinschreiben) an den Vermieter:

Sehr geeherter ...
wir haben im Mietvertrag vom xxxxx eine Mietkaution für die Wohnung in xxxxx in Höhe von xxxxx vereinbart, die Sie am xxxxx erhalten haben.
Durch die Kündigung Ihrerseits für den geplanten Abriss des Hauses, ist keine Renovierung der Wohnug mehr erforderlich gewesen. Es besteht somit weder ein Renovierungsstau noch offene Mietzahlungen meinerseits. Der grundlose Einbehalt der Kaution ist daher nicht begründbar und nicht erforderlich.

Ich fordere Sie daher auf, bis zum xxxxx (4 Wochen) die fällige Rückzahlung der Kaution einschließlich angefallener Zinsen auf mein Konto xxxxx vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen




Eine Erstauskunft beim Anwalt würde ich mir erstmal sparen. Möglicherweise reagiert man ja auf das Schreiben.
Wenn nicht, hilft eh nur der Klageweg.
Hast Du beim Auszug eine Wohnungsübergabe gemacht? Was ist darin enthalten/festgehalten worden zum Zustand der Wohnung? (Zählerstände, Beschädigungen)
Nebenkostenabrechnung gekommen und bezahlt - falls offene Posten vorhanden?
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wotan1903 (08.03.24)